Immobilien Leibrente

Die "Rente aus Stein"

 

Die Immobilienleibrente sichert das Wohnen im vertrauten Zuhause und in vertrauter Umgebung. Sie stellt eine besondere Form des Immobilienverkaufs dar. Die Immobilienbesitzer, meist Haus- oder Wohnungseigentümer über 70 Jahre alt, verkaufen ihre Immobilie, müssen aber nicht ausziehen. Die Immobilie geht in das Eigentum der Käufer über. Im Gegenzug zahlen diese den Verkäufern entweder eine lebenslange Rente, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem.

 

Besonders vorteilhaft ist die Vereinbarung eines lebenslangen, grundbuchgesicherten und notariell beurkundeten Wohn- und Nutzungsrecht (Wohnungsrecht nach § 1093 BGB) für die Verkäufer, weil es die Nachteile des Nießbrauchs ausräumt. Die Zahlungsverpflichtungen des Käufers sowie das Wohn- und Nutzungsrecht sollten im Grundbuch an erster Rangstelle verankert sein (beim gesetzlichen Nießbrauch nach § 1030 ff. BGB bleibt der Verkäufer wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie und ist somit für die Lasten, Instandhaltung und die Kosten des Werterhalts zuständig). Bei der Immobilienleibrente ist der neue Eigentümer für die zukünftigen Instandhaltungskosten verantwortlich, was einen erheblichen Vorteil für den Verkäufer darstellt.

 

Interessant ist dieses Modell für ältere Menschen mit einem geringen Einkommen und/oder ohne Erben, die den Vermögenswert Ihrer Immobilie schon zu Lebzeiten aufbrauchen, aber trotzdem ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben in ihrer vertrauten Umgebung genießen möchten.

 

 

Neben den finanziellen Vorteilen, die eine Immobilienleibrente bietet, ist auch der langfristige Vorsorgeaspekt nicht zu verachten. Die Gewissheit, dass sämtliche Angelegenheiten rund um das Eigenheim notariell geregelt sind, hat bei vielen Senioren einen erheblichen Stellenwert.

 

Da man bei einer Immobilienrente eine langfristige Partnerschaft mit dem Käufer eingeht, sollte man sich diesen genau anschauen und verpflichten, bis zum Lebensende auf einen Weiterverkauf der Immobilie zu verzichten.

 

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